Energieberatung Mittelstand

 Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung im Mittelstand hat sich zum 01.01.2021 geändert. Das Thema Energieberatung im Mittelstand, also für KMU Unternehmen gibt es natürlich nach wie vor. Das gleichnamige Förderprogramm endete zum 31.12.2020. Ebenso endete zum 31.12.2020 das Förderprogramm für Nicht-Wohngebäude. Beide Förderprogramme wurden in dem neuen Förderprogramm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ zusammengefasst. Das neue Förderprogramm besteht aus 3 Modulen und gilt nur für KMU Unternehmen.

  • Modul 1 Energieaudit nach DIN 16247. Dies entspricht der ursprünglichen Energieberatung im Mittelstand und fördert Energieberatungen von KMU Unternehmen die weitgehnst der DIN 16247 entsprechen. Die ursprünglichen Förderkonditionen haben sich nicht verändert (siehe unten).
  • Modul 2 Energieberatung DIN V18599. Dieses Modul entspricht der ursprünglichen "Nicht-Wohngebäude Energieberatung". Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nettogrundfläche. Mehr Informationen hier
  • Modul 3 ist die Contracting Orientierungsberatung. Hier geht es um Contracting Modelle mit vertraglich garatierter Einsparung an Energie. Ein grundlegendes Konzept zur Orientierung für den Kunden wird hier gefördert. Mehr Informationen hier

Vor Ort Begehung


Wir beginnen mit einem kurzen vor Ort Meeting, in dem Sie uns die Besonderheiten Ihres Unternehmens vorstellen. Anschließend legen wir den auf Ihr Unternehmen abgestimmten Rahmen und die Ziele für die Energieberatung fest. 


Dann beginnt die Installation für die temporären Messungen und die Betriebsbegehung. Es folgt die Aufnahme aller Daten, die wir zum Festlegen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz benötigen.

Wird im Unternehmen Druckluft verwendet erfolgt eine Druckluftleckageprüfung.


Wir schließen die Betriebsbegehung wieder mit einem kleinen Meeting, in dem wir mit Ihnen erste Auffälligkeiten mitteilen und die nächsten Schritte besprechen.


Umsetzung


Nach der Vor-Ort-Begehung werden die Maßnahmen zur Energieeinsparung entwickelt und Ihr persönlicher Bericht erstellt. In dem Bericht ist die genaue Einsparung sowie die Wirtschaftlichkeit für jede einzelne Maßnahme enthalten.

Gerne legen wir zusammen mit Ihnen fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und übernehmen dann für Sie die weitere Planung und ggf. die Projektleitung.

Darüber hinaus stellen wir für Sie die jeweiligen Förderanträge bei der KfW und dem Bafa.

Nach der Umsetzung überprüfen wir die durchgeführten Maßnahmen und die erreichten Einsparungen.


Fördermöglichkeiten


Die Beratungsleistung einer Energieberatung im Modul 1 des Förderprogrammes "Nicht­wohn­ge­bäu­de, An­la­gen und Sys­te­me" wird durch das Bafa mit 80% gefördert.

  • Unternehmen mit weniger als 10.000 € Energiekosten erhalten einen maximalen Zuschuss von 1.200 €.
  • Unternehmen mit mehr als 10.000 € Energiekosten erhalten eine maximale Förderung von 6.000 €.

Maßnahmen zur Energieeinsparung werden in verschiedenen Programmen der KfW und des Bafa entweder finanziert oder bezuschusst.

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