Auditierung

Energieaudit und Interne Auditierung 

Energieaudit nach DIN 16247


Für nicht KMU Unternehmen ist ein Energieaudit seit Mai 2015 gesetzlich vorgeschrieben und somit nicht förderfähig.

Seit der Novellierung des EDL-G gibt es eine Bagatellschwelle. Alle Unternehmen die laut Definition ein nicht KMU sind, aber nicht mehr als 100.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr haben, sind von der Auditpflicht befreit.

Ein Energieaudit ist alle 4 Jahre verplichtend.

In einem Energieaudit wird in einem ersten Gespräch der Rahmen für das Audit festgelegt. Anschließend werden die wesentlichen Verbraucher erfasst. Es müssen 90% des gesamten Energieverbrauches erfasst werden.

In dem abschließenden Auditbericht werden Einsparpotentiale mit ihrer Wirtschaftlichkeit aufgezeigt.

Ein Energieaudit wir beim Bafa registriert.


Internes Überprüfungsaudit


Es gibt mehrere Gründe, warum man ein internes Audit durchführen will oder muss:


  • Um zu überprüfen, ob eine Organisation nach den Vorgaben der Geschäftsleitung arbeitet.
  • Um Problemstellen in einer Organisation aufzudecken.
  • Um die Vorgaben der DIN ISO EN 50001 zu erfüllen (jährliches internes Audit).
  • Um zu überprüfen, ob gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.


Der Auditor muss von dem auditierten Bereich unabhängig sein. Dies ist mit eigenem Personal, speziell in KMU Unternehmen nicht immer möglich.

Wir beraten Sie gerne zum Thema und führen Ihr persönliches internes Audit durch.

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