Energiemanagement ISO DIN 50001

 Energiemanagement nach DIN ISO 50001

Die DIN ISO EN 50001


Die DIN ISO EN 50001 ist ein Normenwerk zum Einführen und Betreiben eines Energiemanagementsystems. Es gibt den Rahmen und die Parameter für das Energiemanagementsystem vor.

Weiter sind folgende Normen zu beachten:


  • Die DIN ISO EN 50003 gibt die Anforderungen für die Unternehmen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren.
  • Die DIN ISO EN 50006 definiert die Grundsätze und Anforderungen für die Energieleistungskennzahlen (EnPI).
  • Die DIN ISO EN 50015 definiert die Grundsätze und Anforderungen für Messungen von der energiebezogenen Leistung.


Mit der Novellierung der DIN ISO 50001 im Oktober 2018 wurde die Notwendigkeit der Kennzahlen verpflichtend eingeführt. Dazu gehören auch die Grenzen der Gültigkeit (SEU).

Einige bereits zertifizierte Unternehmen müssen für eine anstehende Re-Zertifizierung diese Kennzahlen und Grenzen einführen. Wir unterstützen Sie dabei.


Energie Monitoring System


Ohne zu Messen, weiß man nicht an welcher Stelle Maßnahmen zur Energieeinsparung wirklich wirtschaftlich sind. Ein Energiemonitoringsystem hilft hier die Energieverbräuche sichtbar zu machen.


Will man ein Energiemanagement nach DIN ISO EN 50001 einführen hilft ein Monitoringsystem die Anforderungen zu erfüllen.


Hat man mehrere Standorte kann man alle Standorte und die zugehörigen Verbräuche zentral überwachen.



Zu einem Energiemonitoringsystem gehört eine Energiemanagementsoftware sowie Sensoren und Zähler mit der zugehörigen Infrastruktur.

Die Software macht die Verbräuche sichtbar, zeigt die Entwicklung der Kennzahlen und überwacht die Verbraucher mit Alarmfunktionen.

Darüber hinaus zeigt eine Energiemanagementsoftware Einsparpotentiale auf.


Fördermöglichkeiten


Energiemanagementsysteme werden durch die KfW mit einem Kredit und durch das Bafa mit einem Zuschuss gefördert.

Für den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss in Abhängigkeit der förderfähigen Kosten von bis zu 40%.

Das Bafa gibt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der förderfähigen Kosten, maximal 15 Mio Euro.

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